Homologierung von Hochschulabschlüssen im Bereich der Rechtswissenschaften (Zugang zu den CCDL)

Die Homologierung – homologation – ist die Form der Anerkennung eines Hochschulabschlusses im Bereich der Rechtswissenschaften, welche derzeit noch für die Zulassung zu den Ergänzungskursen im luxemburgischen Recht – cours complémentaires en droit luxembourgeois (CCDL) – erforderlich ist. Sie dient ausschließlich diesem Zweck.

Inhaber des Rechts auf Ausübung des Rechtsanwaltsberufs – avocat – in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind in den meisten Fällen vom Homologierungsverfahren befreit und können direkt die Zulassung als Rechtsanwalt in Luxemburg beim Ministerium der Justiz – ministère de la Justice – beantragen.

Antrag auf Homologierung

Der Antrag auf Homologierung ist beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung mitsamt der folgenden Unterlagen einzureichen: 

  • ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular:
  • einen akademischen und beruflichen Lebenslauf; 
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises; 
  • eine Kopie des luxemburgischen oder ausländischen Sekundarschulabschlusses, oder des Techniker-Diploms – diplôme de technicien – in jenem Fachgebiet, das dem in Luxemburg oder dem Ausland abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht;*
  • wenn der Sekundarschulabschluss nicht dem luxemburgischen Bildungssystem entstammt: eine Kopie des Anerkennungsbescheids ausgestellt vom Ministerium für Bildung, Kindheit und Jugend – ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
  • eine Kopie der Erstimmatrikulationsbestätigung an der Hochschule bzw. Universität, oder eine offizielle Bescheinigung über das Datum des Beginns des Hochschulstudiums;*
  • eine Kopie der Zwischenabschlüsse, sofern vorhanden;*
  • eine Kopie des zu homologierenden Hochschulabschlusses;*
  • eine Kopie einer studienzeitübergreifenden offiziellen Notenübersicht mitsamt Kursbeschreibungen und Angaben zu den absolvierten Praktika (Transcript, Diploma Supplement, etc.);*
  • Zahlungsnachweis der Gebühr in Höhe von 125 EUR (Lastschrift);
  • die Angabe einer Postanschrift in Luxemburg;
  • gegebenenfalls alle zweckdienlichen Unterlagen.

* Den Unterlagen in der Originalsprache ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische, Englische oder Luxemburgische beizufügen, wenn die Originalsprache anders ist: Liste der vereidigten Übersetzer vom Ministerium der Justiz – ministère de la Justice.

Der Antrag kann gestellt werden:

Auf dem Postweg, indem das Formular zusammen mit den anderen Unterlagen an folgende Anschrift gesendet wird:

Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxemburg

oder per E-Mail an: 

homologation@mesr.etat.lu

Die Gebühr von 125 EUR ist per Überweisung auf das Konto zu zahlen:

IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL

Name des Begünstigten: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Mitteilung: Taxe homologation des diplômes, MESR, [Name des Antragstellers], [Datum der Antragstellung]. 

Ein Bescheid, mit dem die Homologierung abgelehnt wird, gibt kein Anrecht auf Erstattung der Gebühr.

Die Entscheidung wird in Form eines Ministerialerlasses und auf dem Postweg mitgeteilt. Im Falle der Ablehnung der Homologierung sind die Rechtsbehelfe im Schreiben erläutert, aber auch in der Rubrik Rechtsmittel zu finden.

Zum letzten Mal aktualisiert am