Die Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise:
- ist das normale Verfahren für die akademische Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome;
- berechtigt zum Führen des eingetragenen akademischen Grades bzw. Titels;
- gibt das entsprechende Niveau des luxemburgischen Qualifikationsrahmens – cadre luxembourgeois des qualifications (CLQ) – an. Es sei darauf hingewiesen, dass der CLQ an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) – European Qualifications Framework (EQF) – angeglichen ist.
Ein Diplom kann in das Register für Hochschulausbildungsnachweise eingetragen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- es handelt sich um ein finales Hochschuldiplom, welches nach Abschluss eines ganzen Studienzyklus verliehen wurde;
- das Diplom wurde gemäß den hochschulbezogenen Gesetzen und Verordnungen des Landes verliehen, in dem es erworben wurde. Diplome, die von den zuständigen Behörden des Ausstellungslandes nicht als akademische Abschlüsse anerkannt sind, können nicht in das Register für Hochschulausbildungsnachweise eingetragen werden.
Achtung:
Die akademische Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf den akademischen Grad. Sie schließt nicht die Anerkennung des Studieninhalts ein und verleiht daher kein Recht, einen reglementierten Beruf auszuüben. Weitere Informationen über den Zugang zu einem reglementierten Beruf finden Sie unter Berufliche Anerkennung.
Somit steht es jeder Hochschule frei, über die Anerkennung des Studieninhalts zwecks Zulassung zu einem bestimmten Studiengang zu entscheiden, sowie jedem Arbeitgeber im Hinblick auf eine Einstellung.
Antrag auf Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise
Der Antrag auf Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise ist beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung mitsamt der folgenden Unterlagen einzureichen:
- ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (nur für Anträge auf dem Postweg):
- eine Kopie des einzutragenden Abschlussdiploms;*
- eine Kopie des Diploma Supplement, oder, falls nicht verfügbar, der Notenaufstellung;*
- einen akademischen und beruflichen Lebenslauf;
- eine Kopie eines Identitätsnachweises;
- eine Kopie des Aufenthaltstitels eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (für Antragsteller, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind);
- Zahlungsbestätigung der Gebühr (nur für Anträge auf dem Postweg. Online-Anträge beinhalten die Zahlung per Kreditkarte).
* Den Unterlagen in der Originalsprache ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische, Englische oder Luxemburgische beizufügen, wenn die Originalsprache anders ist: Liste der vereidigten Übersetzer vom Justizministerium – ministère de la Justice.
Der Antrag kann gestellt werden:
- Online, auf Guichet.lu:
- oder auf dem Postweg, indem das Formular zusammen mit den anderen Unterlagen an folgende Anschrift gesendet wird:
Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
Die Gebühr von 75 EUR pro Diplom ist bei Online-Anträgen über Guichet.lu per Kreditkarte zu zahlen. Über den Postweg eingereichten Anträgen muss die Zahlungsbestätigung für die Überweisung auf folgendes Konto beiliegen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL
Name des Begünstigten: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Mitteilung: Taxe reconnaissance des diplômes, MESR, [Name des Antragstellers], [Datum der Antragstellung].
Ein Bescheid, mit dem die Eintragung abgelehnt wird, gibt kein Anrecht auf Erstattung der Gebühr.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 4 und 6 Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Die angegebene Frist kann je nach Zeitraum des Jahres und je nach Anzahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Anträge variieren.
Auch kann die Notwendigkeit weitergehender Nachforschungen und der Austausch mit ausländischen Behörden sich auf die Frist auswirken.
Die Entscheidung wird in Form eines Ministerialerlasses und auf dem Postweg mitgeteilt. Im Falle der Ablehnung der Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise sind die Rechtsbehelfe im Schreiben erläutert, aber auch in der Rubrik "Rechtsmittel"zu finden.