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Akademische Anerkennung (Register für Hochschulausbildungsnachweise)
Hochschulabschlüsse und Recht auf das Führen von Titeln und Graden
Abhängig vom Land, in welchem ein Diplom ausgestellt wurde, gelten für die akademische Anerkennung in Luxemburg verschiedene Verfahren.
Hochschulabschlüsse, welche in Luxemburg ausgestellt wurden und entweder per Gesetz als nationale Abschlüsse anerkannt oder vom Ministerium für Forschung und Hochschulwesen akkreditiert sind, sind von Amts wegen anerkannt. Eine vollständige Liste anerkannter bzw. akkreditierter Hochschulausbildungseinrichtungen und anerkannter bzw. akkreditierter Studiengänge finden Sie unter Nationale Diplome.
In Anwendung der Benelux-Verordnungen zur automatischen Anerkennung sind auch bestimmte Hochschulabschlüsse des BENELUX-Raums und der baltischen Staaten von Amts wegen anerkannt. Ausführlichere Informationen finden Sie unter Hochschulabschlüsse des BENELUX-Raums und der baltischen Staaten.
Außerhalb Luxemburgs ausgestellte Diplome, welche nicht von den Benelux-Verordnungen betroffen sind, fallen in den Anwendungsbereich des Verfahrens zur Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise - registre des titres de formation, section de l’enseignement supérieur. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Alle anderen ausländischen Diplome.