Berufliche Anerkennung

Das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen – ministère de la Recherche et de l'Enseignement supérieur (MESR) – ist zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen zwecks Zugang zu reglementierten Berufen auf Hochschulebene. In diesem Zusammenhang wird zwischen freien Berufen, RechtsberufenGesundheitsberufen, Psychotherapeuten und medizinischen Berufen unterschieden, während der Zugang zu den CCDL durch das spezifische Homologierungsverfahren erlangt wird. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Rubriken.

Benötigen Sie ein Duplikat?

Ein Duplikat wird gegen Zahlung einer Gebühr von 10 € auf das folgende Konto ausgestellt:

IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL
Name des Zahlungsempfängers: Administration de l’Enregistrement et des Domaines
Betrag: 10 €
Verwendungszweck: Duplikat der Anerkennung von Diplomen, MESR, [Name des Antragstellers], [Datum des Antrags]

Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine Kopie eines Ausweisdokuments,
  • eine Kopie des Diploms,
  • ein Zahlungsnachweis für die Gebühr (Lastschriftbeleg),
  • sowie die Angabe einer gültigen Postanschrift.

Jeder Antrag ist zu richten an:
rqp@mesr.etat.lu.