Berufliche Anerkennung

Das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen – ministère de la Recherche et de l'Enseignement supérieur – ist zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen zwecks Zugang zu reglementierten Berufen auf Hochschulebene. In diesem Zusammenhang wird zwischen freien Berufen, RechtsberufenGesundheitsberufen, Psychotherapeuten und medizinischen Berufen unterschieden, während der Zugang zu den CCDL durch das spezifische Homologierungsverfahren erlangt wird. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Rubriken.