Freie Berufe

Das geänderte Gesetz vom 2. September 2011 – loi modifiée du 2 septembre 2011 réglementant l'accès aux professions d'artisan, de commerçant, d'industriel ainsi qu'à certaines professions libérales – regelt den Zugang zu Handwerks-, Gewerbe- sowie zu bestimmten freien Berufen, und definiert die jeweiligen Aufgaben.

Die Ausübung eines reglementierten freien Berufes unterliegt einer Gewerbeerlaubnis. Weitere Informationen zu den erforderlichen Schritten erhalten Sie auf Guichet.lu und vonseiten der Generaldirektion für Mittelstand – Direction générale des Classes moyennes.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der auf Hochschulebene reglementierten freien Berufe:

Stellt die Generaldirektion für Mittelstand – Direction générale des Classes moyennes – fest, dass das abgeschlossene Studium bzw. Ausbildung die Kriterien für die direkte Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nicht erfüllen, muss ein Antrag auf berufliche Anerkennung beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen – ministère de la Recherche et de l'Enseignement supérieur – gestellt werden. Eine Ad-hoc-Kommission prüft sodann ausführlich den Inhalt der abgeschlossenen Studien und erworbenen beruflichen Qualifikationen. In jenem Fall kann der Antrag auf berufliche Anerkennung online, auf Guichet.lu, oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am