Sozialarbeiter

Anerkennungsverfahren

Die Ausübung von reglementierten Gesundheitsberufen ist gemäß dem geänderten Gesetz vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe – loi modifiée du 26 mars 1992 sur l’exercice et la revalorisation de certaines professions de santé – von der Erlaubnis des Ministeriums für Gesundheit – ministère de la Santé – abhängig.

In einigen Fällen ist die berufliche Anerkennung des Diploms durch das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung – ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche (MESR) – eine Voraussetzung für die Ausübungserlaubnis:

  • Inhaber eines anerkannten luxemburgischen Diploms können sich direkt an das Ministerium für Gesundheit – ministère de la Santé – wenden, um die Ausübungserlaubnis zu beantragen;
  • Inhaber eines außerhalb Luxemburgs ausgestellten Diploms müssen beim MESR die berufliche Anerkennung (auch Anerkennung von Berufsqualifikationen) beantragen, bevor sie beim Gesundheitsministerium – ministère de la Santé – eine Ausübungserlaubnis beantragen. 

Antrag auf berufliche Anerkennung

Der Antrag auf berufliche Anerkennung ist beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung mitsamt der folgenden Unterlagen einzureichen:

  • ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (nur für Anträge auf dem Postweg):
  • eine Kopie des/der Ausbildungsnachweise (Diplom, Prüfungszeugnis, Bescheinigung, Diplomzusatz usw.);*
  • amtliche Nachweise der Berufserfahrung, falls vorhanden (Kopie des Arbeitsvertrags, Bescheinigung des Arbeitgebers usw.);*
  • amtliche Nachweise der rechtmäßigen Niederlassung oder der Anerkennung von Berufsqualifikationen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern vorhanden (Kopie der Zulassung, Äquivalenzbescheid, Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufskammer usw.);*
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises;
  • eine Kopie des luxemburgischen Aufenthaltstitels (für Antragsteller, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind);
  • Zahlungsbestätigung der Gebühr (nur für per Post eingereichte Anträge. Online-Anträge beinhalten die Zahlung per Kreditkarte);
  • gegebenenfalls alle zweckdienlichen Unterlagen.*

* Den Unterlagen in der Originalsprache ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische, Englische oder Luxemburgische beizufügen, wenn die Originalsprache anders ist: Liste der vereidigten Übersetzer vom Ministerium der Justiz – ministère de la Justice.

Der Antrag kann gestellt werden:

  • Online, auf Guichet.lu:

    Den Vorgang starten

  • oder auf dem Postweg, indem das Formular zusammen mit den anderen Unterlagen an folgende Anschrift gesendet wird:

Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg

Die Gebühr von 75 EUR pro Anerkennung ist bei Online-Anträgen über Guichet.lu per Kreditkarte zu zahlen. Auf dem Postweg eingereichten Anträgen muss die Zahlungsbestätigung für die Überweisung auf folgendes Konto beiliegen:

IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL

Name des Begünstigten: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Mitteilung: Taxe reconnaissance des diplômes, MESR, [Name des Antragstellers], [Datum der Antragstellung].

Ein Bescheid, mit dem die Anerkennung abgelehnt wird, gibt kein Anrecht auf Erstattung der Gebühr.  

Ablauf des Verfahrens

Nach Prüfung des Anerkennungsantrags wird die Entscheidung auf dem Postweg übermittelt:

  • direkte Anerkennung
  • Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Ablehnung der Anerkennung

Direkte Anerkennung

Im Falle einer direkten Anerkennung muss anschließend die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs beim Ministerium für Gesundheit – ministère de la Santé – beantragt werden.

Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen

Die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen beruht auf der Feststellung wesentlicher Unterschiede zwischen den theoretischen und praktischen Kenntnissen des Antragstellers einerseits und dem betroffenen Berufsprofil im Sinne des luxemburgischen Rechts andererseits.

Voraussetzung für die berufliche Anerkennung ist daher der erfolgreiche Abschluss einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, um die Unterschiede zwischen den Qualifikationen des Antragstellers und dem betroffenen Berufsprofil in Luxemburg zu überbrücken.

Die Einzelheiten des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung sind im Schreiben enthalten, in dem die Entscheidung über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen mitgeteilt wird. Auch die Rechtsbehelfe werden im vorgenannten Schreiben erläutert, sind aber zusätzlich in der Rubrik Rechtsmittel verfügbar.

Nach Erlangung der beruflichen Anerkennung infolge erfolgreicher Ausgleichsmaßnahmen muss die Erlaubnis zur Ausübung des betroffenen Berufs beim Ministerium für Gesundheit – ministère de la Santé – beantragt werden.

Ablehnung der Anerkennung

Im Falle einer Ablehnung der beruflichen Anerkennung sind die Rechtsbehelfe im Zustellungsschreiben erläutert, aber auch in der Rubrik Rechtsmittel zu finden.

Eignungsprüfung

Dieser Abschnitt gilt nur für jene Antragsteller, die bereits einen Bescheid über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen erhalten haben. Falls Sie noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, lesen Sie bitte die Informationen im Abschnitt Anerkennungsverfahren. Nur Bewerber, die einen Bescheid über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen erhalten haben, können sich für eine Eignungsprüfung anmelden.

Die nächste Eignungsprüfung im Bereich der Gesundheitsberufe findet statt: 

  • 08/02/2025  (maximale Anmeldefrist 20/01/2025)
  • 14/06/2025  (maximale Anmeldefrist 26/05/2025)
  • 25/10/2025  (maximale Anmeldefrist 06/10/2025)

IFEN eduPôle - Institut de Formation de l'Éducation Nationale
(Auditoire)
28, route de Diekirch
L-7220 Walferdange

Achtung: Seit August 2025 dürfen nur ausgedruckte Unterlagen auf Papier verwendet werden. Die Nutzung elektronischer Geräte (Laptop, Tablet, Mobiltelefon usw.) ist während der Prüfung strengstens untersagt. Diese Regel gilt nicht für Prüfungen mit geschlossenen Büchern.

Die Modalitäten der Eignungsprüfung können in der großherzoglichen Verordnung vom 17. Februar 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – règlement grand-ducal du 17 février 2017 relatif à la reconnaissance des qualifications professionnelles – (insbesondere Artikel 2 und 4) eingesehen werden.

Die Anmeldung für eine der Ausgleichsmaßnahmen setzt die vorherige Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 300 EUR voraus.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eignungsprüfung zu gewährleisten, ist die Anmeldefrist 15 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin.

Um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an rqp@mesr.etat.lu unter Angabe des betreffenden Berufs und mit beigefügtem Nachweis der Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Zahlung der Gebühr ist Nachweis der Anmeldung für die Eignungsprüfung.

Falls Sie nicht mehr mit der Anerkennung Ihres Diploms fortfahren möchten, müssen Sie Ihre Entscheidung per E-Mail an rqp@mesr.etat.lu mitteilen. 

Die Teilnahmegebühr von 300 EUR ist per Überweisung auf folgendes Konto zu zahlen:

IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL

Name des Begünstigten: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Mitteilung: MESR, reconnaissance profession de santé, inscription épreuve d‘aptitude [Beruf], [Name des Antragstellers], [Datum der Antragstellung]

Gültigkeit des Bescheids über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen

Der Bescheid über Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beruf des Sozialarbeiters gilt für 3 Jahre ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung.

Hat der Bewerber nach Ablauf dieser Frist weder an der Eignungsprüfung teilgenommen noch den Anpassungslehrgang mit der Übergabe der Praktikumsarbeit erfolgreich absolviert, so ist beim MESR ein neuer Antrag auf Anerkennung der Qualifikationen einzureichen.

Prüfungsstoff

Modul 1 (auf Französisch) (Pdf, 193 KB):

Allgemeine Aktionsrahmen für Sozialarbeit in Luxemburg (20 Punkte) 9.00 bis 10.45 Uhr:

  1. 9.00 bis 9.45 Uhr: Der Beruf des Sozialarbeiters (mit geschlossenem Buch)
  2. Politische, soziale und rechtliche Systeme (mit offenem Buch)
  3. Organisation des sozialen Sektors (mit offenem Buch)

Modul 2 (auf Französisch) (Pdf, 108 KB):

Praxisfelder der Sozialarbeit in Luxemburg I (20 Punkte mit offenem Buch) 11.00-12.30 Uhr:

  1. Allgemeine und berufliche Bildung
  2. Kindheit/Jugend/Familie

Modul 3 (auf Französisch) (Pdf, 286 KB):

Praxisfelder der Sozialarbeit in Luxemburg II (20 Punkte mit offenem Buch) 13.30-15.00 Uhr:

  1. Soziale und berufliche Eingliederung
  2. Zuwanderung
  3. Psychische Gesundheit

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Anmeldung

  • Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt per E-Mail, durch Übermittlung des Zahlungsnachweises der Gebühr in Höhe von 300 € (Abbuchungsbeleg) sowie gegebenenfalls des Schreibens mit den bisherigen Prüfungsergebnissen an folgende Adresse: rqp@mesr.etat.lu.
  • Wir haben keinen Zugang zur Liste der Überweisungen, die bei der Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA eingegangen sind. Ohne eine E-Mail Ihrerseits mit dem Zahlungsbeleg im Anhang und eine schriftliche Bestätigung unsererseits gilt die Anmeldung nicht als abgeschlossen.
  • Die Zahlungsmodalitäten sind auf unserer Internetseite unter dem Abschnitt „Eignungsprüfung“ abrufbar.
  • Die Zahlung der Gebühr von 300 € ist für jede Anmeldung erforderlich, auch wenn Sie nur ein einziges Modul wiederholen. Dieser Betrag ist in Artikel 14 des geänderten Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt.
  • Die Anmeldefrist endet 15 Arbeitstage (entspricht 3 Kalenderwochen) vor dem Datum der Eignungsprüfung.

Prüfungsstoff

  • Das Programm des Prüfungsstoffs steht auf unserer Internetseite unter dem Abschnitt „Prüfungsstoff“ zum Download zur Verfügung. Sollten die Hyperlinks nicht funktionieren, können Sie die Gesetzestexte direkt auf der Website legilux.public.lu suchen.
  • Achten Sie stets darauf, die aktuellste Fassung der Gesetzestexte zu verwenden. Auf Legilux finden Sie diese unter dem Abschnitt „Modifié par“ auf der Seite des jeweiligen Gesetzes.
  • Für die Erstellung der Prüfungsfragen wird eine Referenzfassung der Gesetzestexte festgelegt, die Ihnen im Voraus mitgeteilt wird. Änderungen nach diesem Stichtag werden nicht berücksichtigt.
  • Es werden keine Vorbereitungskurse durch das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen organisiert. Zudem gibt es kein spezifisches Buch, das den gesamten Prüfungsstoff vollständig abdeckt.

Ablauf der Eignungsprüfung

  • Die Eignungsprüfung findet an folgender Adresse statt:

Institut für die Aus- und Weiterbildung im Bildungswesen (IFEN) – Auditoire
28, route de Diekirch, L-7220 Walferdingen.

  • Auf dem Campus des IFEN stehen Parkplätze zur Verfügung.
  • Die Prüfung wird dreimal pro Jahr organisiert, für die Berufe Sozialassistent/in und graduierte/r Krankenpfleger/in.
  • Die Prüfungsfragen werden auf Französisch und Deutsch gestellt (für graduierte/r Krankenpfleger/innen auf Wunsch in deutscher Sprache).
  • Die Prüfung erfolgt in der Regel als offene Buchprüfung, mit Ausnahme des ersten Teils von Modul 1 für Sozialassistent/innen, der als geschlossene Buchprüfung durchgeführt wird.
  • Es dürfen nur ausgedruckte Unterlagen auf Papier verwendet werden. Die Nutzung elektronischer Geräte (Laptop, Tablet, Mobiltelefon usw.) ist während der Prüfung strengstens untersagt. Diese Regel gilt nicht für Prüfungen mit geschlossenen Büchern.
  • Unentschuldigtes Nichterscheinen (ohne ärztliches Attest oder anderen triftigen Nachweis) wird als Nichtbestehen der Eignungsprüfung gewertet.

Regelungen nach dem ersten Prüfungsversuch

  • Die Prüfungsergebnisse werden ausschließlich per Post mitgeteilt.
  • Ab dem Datum des Ministerialbeschlusses (Einladung zur Eignungsprüfung) haben Sie drei Jahre Zeit und drei Versuche, um alle Module erfolgreich abzuschließen.
  • Erfolgreich absolvierte Module bleiben innerhalb dieser drei Jahre gültig und müssen nicht erneut abgelegt werden.
  • Nach Ablauf der drei Jahre oder nach drei nicht bestandenen Versuchen wird der Antrag geschlossen. Wenn Sie weiterhin eine berufliche Anerkennung erhalten möchten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und das gesamte Verfahren von Anfang an wiederholen, einschließlich der zuvor bestandenen Module.