Sozialarbeiter

Anerkennungsverfahren

Die Ausübung von reglementierten Gesundheitsberufen ist gemäß dem geänderten Gesetz vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe – loi modifiée du 26 mars 1992 sur l’exercice et la revalorisation de certaines professions de santé – von der Erlaubnis des Ministeriums für Gesundheit – ministère de la Santé – abhängig.

In einigen Fällen ist die berufliche Anerkennung des Diploms durch das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung – ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche (MESR) – eine Voraussetzung für die Ausübungserlaubnis:

  • Inhaber eines anerkannten luxemburgischen Diploms können sich direkt an das Ministerium für Gesundheit – ministère de la Santé – wenden, um die Ausübungserlaubnis zu beantragen;
  • Inhaber eines außerhalb Luxemburgs ausgestellten Diploms müssen beim MESR die berufliche Anerkennung (auch Anerkennung von Berufsqualifikationen) beantragen, bevor sie beim Gesundheitsministerium – ministère de la Santé – eine Ausübungserlaubnis beantragen. 

Achtung:

Die berufliche Anerkennung zielt ausschließlich auf den Zugang zu einem reglementierten Beruf ab. Sie verleiht weder das Recht, einen akademischen Titel zu führen, noch gibt sie Auskunft über das entsprechende Niveau im luxemburgischen Qualifikationsrahmen – cadre luxembourgeois des qualifications (CLQ). Weitere Informationen über die Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise und die entsprechenden Anerkennungskriterien finden Sie im Abschnitt Akademische Anerkennung.

Der Beruf des diplomierten Erziehers éducateur diplômé – ist auf Sekundarstufe reglementiert. Die Ausübungserlaubnis muss beantragt werden beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend, Abteilung für die Anerkennung der Diplome – ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse, Service de la reconnaissance des diplômes.

Dagegen ist der Beruf des graduierten Erzieherséducateur graduénicht reglementiert, so dass keine Ausübungserlaubnis erteilt werden kann. Allein der Arbeitgeber beurteilt die Qualifikationen eines Bewerbers für eine Stelle als graduierten Erzieher. Die akademische Anerkennung des Diploms kann jedoch kann jedoch im Hinblick auf eine Einstellung von Vorteil sein.

Antrag auf berufliche Anerkennung

Der Antrag auf berufliche Anerkennung ist beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung mitsamt der folgenden Unterlagen einzureichen:

  • ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (nur für Anträge auf dem Postweg):
  • eine Kopie des/der Ausbildungsnachweise (Diplom, Prüfungszeugnis, Bescheinigung, Diplomzusatz usw.);*
  • amtliche Nachweise der Berufserfahrung, falls vorhanden (Kopie des Arbeitsvertrags, Bescheinigung des Arbeitgebers usw.);*
  • amtliche Nachweise der rechtmäßigen Niederlassung oder der Anerkennung von Berufsqualifikationen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern vorhanden (Kopie der Zulassung, Äquivalenzbescheid, Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufskammer usw.);*
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises;
  • eine Kopie des luxemburgischen Aufenthaltstitels (für Antragsteller, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind);
  • Zahlungsbestätigung der Gebühr (nur für per Post eingereichte Anträge. Online-Anträge beinhalten die Zahlung per Kreditkarte);
  • gegebenenfalls alle zweckdienlichen Unterlagen.*

* Den Unterlagen in der Originalsprache ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische, Englische oder Luxemburgische beizufügen, wenn die Originalsprache anders ist: Liste der vereidigten Übersetzer vom Ministerium der Justiz – ministère de la Justice.

Der Antrag kann gestellt werden:

  • Online, auf Guichet.lu:

  • oder auf dem Postweg, indem das Formular zusammen mit den anderen Unterlagen an folgende Anschrift gesendet wird:

Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg

Die Gebühr von 75 EUR pro Anerkennung ist bei Online-Anträgen über Guichet.lu per Kreditkarte zu zahlen. Auf dem Postweg eingereichten Anträgen muss die Zahlungsbestätigung für die Überweisung auf folgendes Konto beiliegen:

IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL

Name des Begünstigten: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Mitteilung: Taxe reconnaissance des diplômes, MESR, [Name des Antragstellers], [Datum der Antragstellung].

Ein Bescheid, mit dem die Anerkennung abgelehnt wird, gibt kein Anrecht auf Erstattung der Gebühr.  

Ablauf des Verfahrens

Nach Prüfung des Anerkennungsantrags wird die Entscheidung auf dem Postweg übermittelt:

  • direkte Anerkennung
  • Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Ablehnung der Anerkennung

Direkte Anerkennung

Im Falle einer direkten Anerkennung muss anschließend die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs beim Ministerium für Gesundheit – ministère de la Santé – beantragt werden.

Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen

Die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen beruht auf der Feststellung wesentlicher Unterschiede zwischen den theoretischen und praktischen Kenntnissen des Antragstellers einerseits und dem betroffenen Berufsprofil im Sinne des luxemburgischen Rechts andererseits.

Voraussetzung für die berufliche Anerkennung ist daher der erfolgreiche Abschluss einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, um die Unterschiede zwischen den Qualifikationen des Antragstellers und dem betroffenen Berufsprofil in Luxemburg zu überbrücken.

Die Einzelheiten des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung sind im Schreiben enthalten, in dem die Entscheidung über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen mitgeteilt wird. Auch die Rechtsbehelfe werden im vorgenannten Schreiben erläutert, sind aber zusätzlich in der Rubrik Rechtsmittel verfügbar.

Nach Erlangung der beruflichen Anerkennung infolge erfolgreicher Ausgleichsmaßnahmen muss die Erlaubnis zur Ausübung des betroffenen Berufs beim Ministerium für Gesundheit – ministère de la Santé – beantragt werden.

Ablehnung der Anerkennung

Im Falle einer Ablehnung der beruflichen Anerkennung sind die Rechtsbehelfe im Zustellungsschreiben erläutert, aber auch in der Rubrik Rechtsmittel zu finden.

Achtung:

Jede Ausübung eines reglementierten Gesundheitsberufs ohne vorherige Erlaubnis des Ministeriums für Gesundheit – ministère de la Santé – ist rechtswidrig und strafbar, auch wenn die berufliche Anerkennung der Qualifikationen bereits beim MESR erlangt wurde.

Eignungsprüfung

Dieser Abschnitt gilt nur für jene Antragsteller, die bereits einen Bescheid über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen erhalten haben. Falls Sie noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, lesen Sie bitte die Informationen im Abschnitt Anerkennungsverfahren. Nur Bewerber, die einen Bescheid über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen erhalten haben, können sich für eine Eignungsprüfung anmelden.

Die nächste Eignungsprüfung im Bereich der Gesundheitsberufe findet statt: 

  • 27. April 2024
  • 21. September 2024 

Forum Geesseknäppchen
(salle polyvalente, rez-de-chaussée)
40, bd. Pierre Dupong
L-1430 Luxembourg

Die Modalitäten der Eignungsprüfung können in der großherzoglichen Verordnung vom 17. Februar 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – règlement grand-ducal du 17 février 2017 relatif à la reconnaissance des qualifications professionnelles – (insbesondere Artikel 2 und 4) eingesehen werden.

Die Anmeldung für eine der Ausgleichsmaßnahmen setzt die vorherige Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 300 EUR voraus.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eignungsprüfung zu gewährleisten, ist die Anmeldefrist 15 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin.

Um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an rqp@mesr.etat.lu unter Angabe des betreffenden Berufs und mit beigefügtem Nachweis der Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Zahlung der Gebühr ist Nachweis der Anmeldung für die Eignungsprüfung.

Falls Sie nicht mehr mit der Anerkennung Ihres Diploms fortfahren möchten, müssen Sie Ihre Entscheidung per E-Mail an rqp@mesr.etat.lu mitteilen. 

Die Teilnahmegebühr von 300 EUR ist per Überweisung auf folgendes Konto zu zahlen:

IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL

Name des Begünstigten: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Mitteilung: MESR, reconnaissance profession de santé, inscription épreuve d‘aptitude [Beruf], [Name des Antragstellers], [Datum der Antragstellung]

Gültigkeit des Bescheids über die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen

Der Bescheid über Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beruf des Sozialarbeiters gilt für 3 Jahre ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung.

Hat der Bewerber nach Ablauf dieser Frist weder an der Eignungsprüfung teilgenommen noch den Anpassungslehrgang mit der Übergabe der Praktikumsarbeit erfolgreich absolviert, so ist beim MESR ein neuer Antrag auf Anerkennung der Qualifikationen einzureichen.

Prüfungsstoff

Modul 1 (auf Französisch):

Allgemeine Aktionsrahmen für Sozialarbeit in Luxemburg (20 Punkte) 9.00 bis 10.45 Uhr:

  1. 9.00 bis 9.45 Uhr: Der Beruf des Sozialarbeiters (mit geschlossenem Buch)
  2. Politische, soziale und rechtliche Systeme (mit offenem Buch)
  3. Organisation des sozialen Sektors (mit offenem Buch)

Modul 2 (auf Französisch):

Praxisfelder der Sozialarbeit in Luxemburg I (20 Punkte mit offenem Buch) 11.00-12.30 Uhr:

  1. Allgemeine und berufliche Bildung
  2. Kindheit/Jugend/Familie

Modul 3 (auf Französisch):

Praxisfelder der Sozialarbeit in Luxemburg II (20 Punkte mit offenem Buch) 13.30-15.00 Uhr:

  1. Soziale und berufliche Eingliederung
  2. Zuwanderung
  3. Psychische Gesundheit

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Anmeldung
  • Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt per E-Mail, indem Sie den Überweisungsbeleg für die Gebühr von 300€ und ggf. den Brief mit den vorherigen Ergebnissen an rqp@mesr.etat.lu senden.
  • Wir haben keinen Zugriff auf die Liste der Überweisungen, die bei der Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA getätigt wurden. Ohne eine E-Mail mit Belegen Ihrerseits wird die Anmeldung nicht abgeschlossen.
  • Die Zahlungsmodalitäten für die Gebühr finden Sie auf unserer Website unter dem Untertitel Eignungsprüfung.
  • Jede Anmeldung zur Eignungsprüfung, auch wenn sie nur zur Wiederholung eines einzelnen Moduls erfolgt, erfordert die Zahlung der Gebühr von 300 €. Dieser Betrag ist im modifizierten Gesetz vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Artikel 14 festgelegt.
  • Anmeldefrist ist 15 Arbeitstage (3 Kalenderwochen) vor dem Prüfungstermin.
Prüfungsstoff
  • Der zu prüfende Stoff kann auf unserer Website unter dem Untertitel Prüfungsstoff heruntergeladen werden.
  • Wenn die Hyperlinks nicht funktionieren, suchen Sie bitte direkt auf legilux.public.lu nach dem Gesetzestext.
  • Beachten Sie immer die möglichen Änderungen der Gesetzestexte: "Relation" → "Modifié par".
  • Vor der Eignungsprüfung werden keine Kurse abgehalten und es gibt kein Buch, das den gesamten Lernstoff enthält.
  • Nach Anmeldeschluss findet eine vom MESR geleitete Informationsveranstaltung statt, bei der die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sind. Die Bewerber, die sich für die Eignungsprüfung angemeldet haben, werden zu diesem Zweck per E-Mail kontaktiert.
Ablauf der Eignungsprüfung
  • Die Fragen der Eignungsprüfung werden in deutscher und französischer Sprache gestellt (auf Anfrage für die Eignungsprüfung des graduierten Krankenpflegers).
  • Die Eignungsprüfung wird mit Ausnahme des ersten Teils während des Moduls 1 der Sozialarbeiter als Open Book durchgeführt.
  • Gedruckte, handschriftliche und elektronische Medien sind erlaubt, mit Ausnahme von Nachrichtensystemen.
  • Der Zugang zu WiFi und Steckdosen ist im Forum nicht gewährleistet.
  • Ein Nichterscheinen ohne Einsendung eines medizinischen Nachweises führt zum Nichtbestehen der Eignungsprüfung.
Im Anschluss an den ersten Durchgang
  • Die Ergebnisse werden vor den Sommerferien (für die Prüfung im Frühjahr) und vor den Weihnachtsferien (für die Prüfung im Herbst) per Post versandt.
  • Im Anschluss an das Datum der Entscheidungsfindung (Einladung zur Eignungsprüfung) haben Sie drei Jahre und drei Versuche, um alle Module der Eignungsprüfung zu bestehen.
  • Innerhalb dieser drei Jahre bleibt ein bestandenes Modul bestehen und muss nicht mehr wiederholt werden.
  • Nach drei Jahren oder drei Versuchen wird der Antrag abgeschlossen. Wenn der Antragsteller dennoch eine Berufsanerkennung erhalten möchte, muss er einen neuen Antrag stellen und die Eignungsprüfung von vorne beginnen.

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